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Warengutscheine: Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug vereinfacht

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WARENGUTSCHEINE: ABGRENZUNG ZWISCHEN BARLOHN UND SACHBEZUG VEREINFACHT

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen vom 11. November 2010 wegweisende Grundsätze zur Behandlung von Warengutscheinen aufgestellt und den Anwendungsbereich der Sachbezugsfreigrenze erweitert. Die Frage, ob Barlohn oder ein bis zu 44 EUR im Kalendermonat steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug vorliegt, wird nach der aktuellen bisherigen Rechtsprechung des BFH einfacher entschieden werden können. Bislang galten die Vorgaben der Finanzverwaltung, dass Warengutscheine weder über einen Geldbetrag lauten noch einen Höchstbetrag ausweisen durften. Dies ist nunmehr durch verschiedene Urteile des BFH überholt; danach können auch z.B. Tankkarten bis zu 44 € ohne Angabe von Liter, Kraftstoffart ausgereicht werden. Lediglich muss ausgeschlossen sein, dass z.B. die Tankstelle anstelle von Ware Geld gibt.

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